ERSTE HILFE I

„Erste Hilfe“ beschreibt die Maßnahmen, die direkt nach dem Unfall am Unfallort erfolgen und das ist meist sogar vor dem Eintreffen der Rettungskräfte.

Mit dem Ausführen der Ersten Hilfe ist man Teil der sogenannten Rettungskette. Man nimmt dabei die Rolle des „Betrieblichen Ersthelfers“ ein und führt Hilfsmaßnahmen durch, bis ein medizinisches Fachpersonal den Unfallort erreicht.

 

Die Ersthelfer-Maßnahmen bestehen aus 5 Phasen:

  1. Überblick verschaffen – Machen Sie sich einen ersten Eindruck darüber, ob die Situation für Sie eine Gefährdung ergibt und sprechen Sie dann die verletzte Person an
  1. Notruf absetzen – Rufen Sie die zuständige Notrufzentrale an. Die Rufnummer dafür ist 222 und kann auch dem Aushang der Brandschutzordnung entnommen werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welche die passende Nummer ist, können Sie im Zweifelsfall immer die 112 wählen.
  1. Durchführung der Basismaßnahmen – Sie können die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe als ausgebildeter betrieblicher Ersthelfer oder als Laie durchführen. Das kann beispielsweise das Stillen einer Blutung oder die stabile Seitenlagerung sein.
  1. Durchführung der erweiterten Ersten-Hilfe – Hierbei unterstützen Sie den Rettungsdienst bei der Versorgung des Verunfallten, dabei halten Sie sich an die Anleitung der eingetroffenen Rettungskräfte.
  1. Transport in das Krankenhaus – Transportieren Sie Verletzte niemals selbst. Die Beförderung erfolgt immer durch die alarmierten Einsatzkräfte.

 

ERSTHELFER AM DLR STANDORT STUTTGART:

 

Haben Sie keine Angst vor falschem Handeln bei der Ersten Hilfe.  Nur wer keine Erste Hilfe leistet, kann später rechtlich wegen Unterlassener Hilfeleistung belangt werden.

Außerdem brauchen Sie sind um sonstige Folgen keine Gedanken machen, denn Sie sind auch während der Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen, als Arbeitnehmer stets versichert.

 

Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung tragen zu einer erheblichen Verbesserung der Sicherheit im Betrieb bei, machen die Erste Hilfe aber nicht entbehrlich.

Der Begriff der Ersten Hilfe fasst alle Personen, Einrichtungen und organisatorischen Maßnahmen zusammen, die dem Ziel dienen, in einer Notfallsituation den betroffenen Kollegen aus einer Gefahrenlage zu befreien und ihm zu helfen.

Ist ein Mitarbeiter verletzt, sollte ihm solange geholfen werden, bis der Rettungsdienst bzw. die Feuerwehr eintrifft und die Situation übernimmt.

Erste Hilfe wird nicht nur nach Arbeitsunfällen geleistet, sondern ist auch bei plötzlich auftretenden, möglicherweise lebensbedrohlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen, wie beispielsweise Kreislaufbeschwerden, kann Erste Hilfe notwendig sein.

 

Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die nötigen Einrichtungen zur Verfügung stellen und eine entsprechende betriebliche Organisation schaffen.

Hierzu gehören neben der Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern auch die Bereitstellung von Verbandskästen und eventuell notwendigen Rettungsgeräten. Dazu muss sich der Arbeitgeber um die Einrichtung von Sanitätsräumen, aber auch um die Erstellung und Vorhaltung von Notfall- und Rettungsplänen kümmern.

Die genannten Maßnahmen beziehen sich aber nicht nur auf Werkstätten oder Bereiche mit einer möglicherweise erhöhten Unfallgefahr, sondern auf alle Betriebsbereiche, in denen Mitarbeiter tätig sind.

 

Auf Schadensereignisse außerhalb der beruflichen Tätigkeit des Versicherten – wie Wegeunfälle – hat der Unternehmer in der Regel keinen Einfluss. In solchen Fällen muss sich der Unternehmer auch nicht um die Erste Hilfe kümmern.

Zu den weiteren Pflichten eines Unternehmers gehört auch eine entsprechende Dokumentation über die im Einzelfall geleistete Erste Hilfe.

Der Versicherte selbst ist verpflichtet, den Unfall möglichst sofort dem Unternehmer zu melden. Die Regelungen hierzu finden sich im Abschnitt „Erste Hilfe“ der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“.

Für sie als Mitarbeiter ist es wichtig, folgende Fragestellungen beantworten zu können:

  • Welche Kollegen/Personen sind Ersthelfer?
  • Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
  • Wem muss ich einen Unfall melden?
  • Wo befindet sich Erste-Hilfe-Material?
  • Was muss ich bei einem Arbeitsunfall tun?
  • Welche Ärzte sind nach einem Arbeitsunfall aufzusuchen?
  • Wie und durch wen werden die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert?
  • Welche Pflichten hat jeder im Bezug auf die Erste Hilfe?

Ausserdem, sollten Sie, falls es diese in Ihrem Betrieb gibt, die Erreichbarkeit von Betriebssanitätern und die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Erste-Hilfe-Raum, Krankentragen, Meldeeinrichtungen kennen.