UNFÄLLE

Das Wort Unfall definiert ein zeitlich begrenztes, plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden (körperliche Verletzung / psychisches Trauma) führt. 

Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen (alle abhängig Beschäftigten / selbst Versicherten) infolge der versicherten Tätigkeit (betrieblichen oder dienstlichen Tätigkeit) erleiden. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten. Dies gilt auch im Ausland! Allerdings besteht kein Versicherungsschutz, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten (z.B. Herzinfarkt).

Nicht versicherte Unfälle können während den sogenannte „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ entstehen. Diese umfassen u.a. das Essen, Trinken und Rauchen, den Toilettengang und andere private Erledigungen während der Arbeitszeit.

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch notwendige Umwege.

Ob ein Arbeits- und Wegeunfall versichert oder nicht versichert ist, hängt von der jeweiligen Tätigkeit währenddessen ab bzw. ob sie mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang steht oder nicht.

Zu den Tätigkeiten bei versicherten Unfällen zählen u.a.:

  • die Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten
  • die Teilnahme der Beschäftigten am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern, sofern diese Veranstaltungen vom Unternehmen durchgeführt werden
  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen (z.B. Schule)
  • bei Fahrgemeinschaften mit Arbeitskollegen, innen
  • bei Umleitungen oder Stau
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

Zu den Tätigkeiten bei nicht versicherten Unfällen zählen u.a.:

  • das Frühstücksbrötchen / sonstiges Essen einkaufen
  • Hobbyaktivitäten auf dem Weg zur/von der Arbeit (z.B. schwimmen gehen)

Bei jedem Unfall und jeder Verletzung muss eine interne Unfallmeldung ausgefüllt werden. Diese ist im neuen Intranet der DLR unter „Themen – Arbeiten im DLR allgemein – Notfall, Unfall und Gefahrenquellen – Häufig genutzte Tools und Arbeitsmittel – Formular: interne Unfallmeldung“ zu finden.

Alternativ finden Sie sie auch im TT Wiki unter „Aktuelles – Neues Unfallmeldung“. Ausgefüllt muss sie dann per Hauspost an TI-SIH ST oder an die Funktionaladresse DLR-Sicherheit-ST@dlr.de geschickt werden.

Beim Durchgangsarzt nennen sie die BG ETEM als Unfallversicherer.

Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, oder
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Führt ein Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, muss dieser der zuständigen Berufsgenossenschaft  oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden!