ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen helfen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Die Vorsorge dient der Früherkennung und soll arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen.
Aus der Analyse und Beurteilung der Arbeitsbedingungen werden die fachlichen Empfehlungen und Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge abgeleitet.

Pflichtvorsorgen haben einen verpflichtenden Charakter, wie der Name schon sagt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich mit diesen Vorsorgen beschäftigen.

Angebotsvorsorgen sind vom Arbeitgeber dann anzubieten, wenn die Tätigkeit für den Arbeitnehmer weniger gefährlich oder belastend ist und keine verpflichtende Vorsorge notwendig ist. Die Teilnahme an diesen Untersuchungen ist jedoch freiwillig. Geregelt ist dies in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Zusätzlich hat jeder Mitarbeiter auch die Möglichkeit, sich freiwillig untersuchen zu lassen, losgelöst von den oben genannten Vorschriften.