BRANDSCHUTZ

VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ

Um Bränden vorzubeugen müssen Sie Rauchverbote beachten und stehts vorsichtigen Umgang mit offenem Feuer, wie beispielsweise Kerzen beachten.
Offene Flammen müssen immer auf nicht brennbaren Unterlagen
abgestellt und mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Gegenständen gelagert werden.

Defekte elektrische Geräte gelten als potentielle Zündquellen und sollten schnellstmöglich beseitigt und vom Arbeitsplatz entfernt werden.

Im Falle eines Brandes oder für einen Notruf, wählen Sie immer die 222 über das Haustelefon.

 

Um auf der sicheren Seite zu stehen, stellen Sie alle elektrischen Geräte, stehts auf nicht brennbaren Unterlagen und schalten Sie diese nach dem Gebrauch direkt ab.
Achten Sie außerdem darauf, leicht entzündliche Arbeitsstoffe nicht in der Nähe von oder auf Heizkörpern abzustellen, da dort ein hohes Entzündungsrisiko herrscht.
Dazu müssen Sie bei Leuchten, die sich stark erwärmen, vorsichtig sein und auf ausreichenden Abstand zu brennbaren Gegenständen achten.

 

Falls es brennt werden Sie in der Regel zuerst durch das Alarmierungssignal der Feueralarme auf den Brand aufmerksam. Die dafür zuständigen Vorrichtungen sind an der Decke angebracht und an ihrer signifikanten, roten Farbe leicht wieder zu erkennen:

 

FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE

  • Machen Sie sich mit den Rettungswegen am Arbeitsplatz
    vertraut und beachten Sie die Kennzeichnung für Rettungswege.
  • Achten Sie darauf, dass Fluchttüren/Notausgänge nicht
    abgeschlossen und immer von innen zu öffnen sind und halten Sie Flucht-und Rettungswege sowie Notausgänge jederzeit frei und verstellen Sie diese nicht.

 

 

 

Fluchtwege sind Verkehrswege mit besonderen Eigenschaften, die zur Flucht aus möglichen Gefahrenbereichen und gleichermaßen auch zur Rettung von Personen dienen können, vergleichbar mit den im Bauordnungsrecht definierten Rettungswegen.

Ihr Erster Fluchtweg ist der für Flucht und Rettung erforderliche Verkehrsweg dem Flucht- und Rettungsplan zu entnehmen. Dieser entspricht in der Regel der, nach Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen und Notausgänge.

Der zweite Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang und wird oft als Notausstieg bezeichnet. Meistens sind das Luken oder Fenster. Zweitfluchtwege im Institut für Bauweisen und Strukturtechnologie Stuttgart sind:

  • 1. OG, Büro 125
  • 2. OG, Büro F 224
  • 3. OG, kleiner Besprechungsraum F302
  • 4. OG, Büro 423

 

FEUERLÖSCHER IM BETRIEB

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Feuerlöscher und weitere Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind

Alle Einrichtungen dieser Art sollten an sinnvollen, zentralen Punkten des Gebäudes installiert werden. Beispielsweise an Kreuzpunkten von Verkehrswegen.

Der Abstand zum nächstgelegenen Feuerlöscher sollte nicht mehr als 20m betragen und diese sollen ggf. durch Schutzhauben und Schränke geschützt werden.

     

     

     

    RÄUMUNGSKONZEPT

    Die Alarmierung erfolgt durch akustische Signale in den Gebäuden und erfolgt über die oben gezeigten Feueralarme. Sollten Sie diese Alarmierungssignal hören, suchen Sie direkt den Weg aus dem Gebäude.

    Evakuierungshelfer überprüfen ob alle Personen das Gebäude verlassen und erkundigen sich auch Betriebsfremden und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

    Halten Sie sich nicht lange in der Nähe des Ausganges auf und suchen Sie so schnell wie möglich den ausgewiesenen Sammelplatz auf. Hier kann dann von befugten Personen die Vollzähligkeit festgestellt werden.