GRUNDPFLICHTEN DER ARBEITGEBER

Verantwortung im Arbeitsschutz:

Für Unternehmer-innen besteht die gesetzliche Aufgabe, den eigenen Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Diese Aufgaben werden als Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz bezeichnet.

Gesetzlich festgelegt ist dies im Arbeitsschutzgesetz. Um die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Beschäftigten zu gewährleisten und zu verbessern ist der Arbeitgeber verpflichtet, hierfür bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber vorbeugend tätig werden muss.

 

Die wesentlichen Maßnahmen im Arbeitsschutz bestehen aus:

  • Der Bestandsaufnahme aller möglichen Gefährdungen durch die Gefährdungsbeurteilung
  • Der betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Betreuung
  • Der Unterweisung
  • Betriebsanweisungen

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.

Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.