RECHTE UND PFLICHTEN DER MITARBEITER

Neben dem Arbeitgeber gibt es weitere Personen, die für die Erfüllung der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich sind. Dazu ist es laut Arbeitsschutzgesetz, auch die Aufgabe der Führungskräfte, für eine hohe Sicherheit der Arbeitnehmer zu sorgen.

Für Mitarbeiter im Betrieb gilt:

Bei den Beschäftigten ohne Führungsverantwortung, hierzu gehören auch die Sicherheitsbeauftragten, beschränken sich die Pflichten darauf, den Unternehmer und die Vorgesetzten zu unterstützen. Durch die Einhaltung von Weisungen und Unterweisungen sowie die Meldung von gefährlichen Zuständen tragen sie zur eigenen Sicherheit und Gesundheit bei.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind im Notfall ebenfalls für die Unterstützung des Unternehmers bei seinen Arbeitsschutzaufgaben zuständig.